Zulassung
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Um an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen zu dürfen, bedarf es der Zulassung (bei freiberuflicher Tätigkeit in eigener Niederlassung) oder der Anstellungsgenehmigung (Arbeitsvertrag mit einem Medizinischen Versorgungszentrum bzw. Vertragsarzt). Ein solcher vertragsärztlicher Status wird durch die Zulassungsgremien erteilt. Im Ausgangsverfahren ist der Zulassungsausschuss Sachsen-Anhalt zuständig, ggf. der Berufungsausschuss Sachsen-Anhalt im Widerspruchsverfahren. Diese Zulassungsgremien sind von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt unabhängig. Sie sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen. Der Sitz der Geschäftsstellen der Zulassungsgremien ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, die auch die entsprechenden Mitarbeiter stellt.
Die für die Zulassung oder Anstellungsgenehmigung erforderlichen Unterlagen sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einzureichen.
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
für die vertragsärztliche Tätigkeit Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
