Rettungsdienst
Rettungsdienst
Ansprechpartner
Thomas Steil
Abteilungsleiter
Bereitschafts- und Rettungsdienst
Tel.: 0391/627-6461
Fax: 0391/627-8459
Ansprechpartner
Jacqueline Tornack
Gruppenleiterin
Rettungsdienst
Tel.: 0391 627-6463
Fax: 0391 627-8459
Notarztdienstplanung
Notarztdienstplanung
Tel.: 0391 627-6457
Tel.: 0391 627-7457
Fax: 0391 627 8459
KLN - Kosten-Leistungs-Nachweise
Paulin Weiß
Tel.: 0391 627-7456
Fax: 0391 627-8459
KLN - Kosten-Leistungs-Nachweise
Jan Klocke
Tel.: 0391 627-6456
Fax: 0391 627-8459
Die Kassenärztliche Vereinigung im Rettungsdienst
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt ist seit 2007 für die Sicherstellung des Notarztdienstes in Sachsen-Anhalt zuständig. Sie stellt Notärzte an den 47 Standorten des bodengebundenen Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt sowie auch für den Rettungshubschrauber Christoph 36 in Magdeburg.
Organisation des Notarztdienstes
In Regionen mit leistungsfähigen Krankenhäusern, stellen diese auf vertraglicher Grundlage mit der Kassenärztlichen Vereinigung die Notärzte. Soweit die Krankenhäuser dazu nicht in der Lage sind, werden freiberuflich tätige Ärzte durch die Kassenärztlichen Vereinigung vertraglich für diese Aufgabe eingebunden. Eine Zulassung als Vertragsarzt ist hierzu nicht erforderlich. Die Honorierung erfolgt über eine Pauschalvergütung.
Notarztstandorte, an deren Besetzung sich kein Krankenhaus beteiligen kann, werden vollständig durch freiberuflich tätige Notärzte sichergestellt. Für diese Standorte vereinbaren die Notärzte Dienste mit den dienstplanenden Ärzten vor Ort oder den Verantwortlichen in der Kassenärztlichen Vereinigung.
Freiberufliche Notärzte gesucht
Für die Notarztstandorte, die ganz oder teilweise freiberuflich besetzt sind, besteht fortlaufend Bedarf an qualifizierten Notärzten. Die Tätigkeit als Notarzt kann als Nebentätigkeit oder auch als vollständig freiberuflich tätiger Notarzt ausgeführt werden. Hierzu werden mit der Kassenärztichen Vereinigung Honorarverträge geschlossen. Eine Zulassung als Vertragsarzt ist hierzu nicht erforderlich. Für den Abschluss eines Honorarvertrages ist die Approbation sowie der Fachkundenachweis "Arzt im Rettungsdienst" oder die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" vorzulegen, wobei eine beglaubigte Kopie dieser Unterlagen dem Vertrag beizufügen ist.