Ärzte in Weiterbildung
Ärzte in Weiterbildung
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Ärzte in Weiterbildung können Teile ihrer Weiterbildungszeit auch bei einem Vertragsarzt ableisten. Dadurch lernen sie gleichzeitig Praxisbetrieb und -organisation kennen. Dies wird von vielen geschätzt weil der Einblick eine spätere eigene Praxisführung deutlich erleichtert. Damit der Vertragsarzt eine Weiterbildungsstelle anbieten kann, benötigt er die Weiterbildungsbefugnis der Ärztekammer Sachen-Anhalt.
Bevor der Arzt in Weiterbildung in der Vertragsarztpraxis tätig wird, genehmigt die Kassenärztliche Vereinigung dieses auf Antrag. Für Ärzte in Weiterbildung, die das Fachgebiet Allgemeinmedizin abschließen wollen, können Förderungen durch den Vertragsarzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden.
Fördermittel durch Beschluss des Landesausschusses
Bereits seit Jahren werden Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin finanziell gefördert. Anderen Fachrichtungen war bislang eine derartige Unterstützung nicht möglich. Nunmehr hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen auch eine finanzielle Förderung angehender Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde in Höhe von 3.500,00 Euro/Monat beschlossen.
Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin erhalten zusätzlich zu der bereits gewährten Förderung 1.000,00 Euro/Monat.
Voraussetzung:
Sie verpflichten sich, nach Erreichen der Facharztqualifikation mindestens 3 Jahre in Sachsen-Anhalt vertragsärztlich tätig zu werden.
Die vertragsärztliche Tätigkeit ist
- in einer unterversorgten oder
- in einem von Unterversorgung bedrohten Planungsbereich oder
- in einem Bereich mit zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf oder
- in einem Gebiet mit ungedecktem Versorgungsbedarf, insbesondere in einem Gebiet, das als solches von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt ausgeschrieben wurde,
zu leisten.

