Wirtschaftlichkeitsprüfung / Abrechnungsprüfung
Wirtschaftlichkeitsprüfung/ Abrechnungsprüfung
Gemäß § 106 Abs. 3 und § 106 a Abs. 5 SGB V vereinbaren die KVSA und die Landesverbände der Krankenkassen gemeinsam und einheitlich die Durchführung der Prüfungen zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung. Die Prüfvereinbarung stellt somit eine Verfahrensregelung zur Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung dar. Die Anlagen 1 und 2 sind derzeit nicht besetzt.
Prüfvereinbarung
- Prüfvereinbarung gemäß § 106 SGB V zwischen der KVSA und allen Krankenkassen
- Anlage 3 "Berechnungsmethode zur Feststellung von Überschreitungen und deren Höhe auf der Basis der Daten gemäß § 296 SGB V"
- Anlage 4 "Ermittlung des Regressbetrages"
- Anlage 5 "Wirkstoffliste zur Berücksichtigung als Praxisbesonderheit"
- Anlage 6 "Indikationsliste zur Berücksichtigung als Praxisbesonderheit"
- Anlage 7 "Zufälligkeitsprüfung"
- Anlage 8 "Praxisbesonderheiten Heilmittel"
