Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Arzt- und Psychotherapeutensuche

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.


Pflegeheimversorgung

Pflegeheimversorgung

Ansprechpartner

Claudia Scherbath
Tel.: 0391/627-6339
Fax: 0391/627-8341

Der Vertrag zur medizinischen Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen soll dazu beitragen, dass die ärztliche Versorgung der Bewohner in Pflegeeinrichtungen flächendeckend sichergestellt und die Prozessqualität auf Basis eines einheitlichen Standards erhöht wird. Ziel dieses Vertrages ist ebenfalls die Verbesserung der Ergebnisqualität und Wirtschaftlichkeit. Funktionierende Strukturen für eine kooperative Tätigkeit von Vertragsärzten mit allen an der Pflege in vollstationären Einrichtungen Beteiligten sollen durch Kooperation und Informationsaustausch intensiviert und gestärkt werden.

Vertrag zur medizinischen Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen des Hausarztvertrages nach § 73b SGB V vom 17.06.2009 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.V.) und der KVSA

Zwischen dem Hausärzteverband, der KV Sachsen-Anhalt und der AOK Sachsen-Anhalt wurde ein Vertrag zur medizinischen Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen des Hausarztvertrages zum 1. Juli 2010 abgeschlossen.

Das Konzept sieht vor, dass jeder Hausarzt mindestens 10 Bewohner in einer Pflegeeinrichtung durch besondere Betreuungs- und Qualitätsstandards (z.B. regelmäßigen Visitendienst, Grunduntersuchung, spezielle Fortbildungen) umfassend betreut. Die Ärzte des jeweiligen Pflegeheims bilden ein Netzwerk mit einem verantwortlichen Netzwerksprecher.

Vertrag zur medizinischen Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 73a SGB V SGB V zwischen der Knappschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt

Die ärztliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen stellt besondere organisatorische und inhaltliche Anforderungen an die betreuenden Haus- und Fachärzte.

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt und die Knappschaft haben deshalb für Sachsen-Anhalt besondere haus- und fachärztliche Betreuungs- und Qualitätsstandards ab 1. April 2011 vereinbart, welche die Gesundheitsversorgung der Heimbewohner optimieren und bedarfsgerechter gestalten soll.