Kostenerstattung
Kostenerstattung
Wahltarifvertrag BKK
Zusammen mit dem BKK Landesverband NORD hat die AG Vertragskoordinierung den Wahltarif BKK Arztprivat zur Kostenerstattung im Sinne des § 53 Abs. 4 SGB V entwickelt und abgeschlossen.
Weitere Informationen, sowie den kompletten Vertrag finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
