Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Honorarverteilung

Honorarverteilung

Die Grundlagen der Honorarverteilung sind gesetzlich geregelt. Die Honorarverteilung erfolgt derzeit auf der Grundlage der Beschlüsse des (Erweiterten) Bewertungsausschusses der die Vorgaben und Berechnungsschritte für die Trennung der Gesamtvergütung in einen haus- und fachärztlichen Teil, die Festlegung der Regelleistungsvolumen und QZV sowie der zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen regelt. Die Partner der Gesamtverträge (KVSA und Landesverbände der Krankenkassen) haben derzeit sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur regionalen Selbstgestaltung. Die durch den Bewertungsausschuss festgelegten Berechnungsvorgaben werden mit landesspezifischen Daten berechnet. Die Vertragspartner schließen anhand der genannten Vorgaben die Verträge zur Honorarverteilung.

 

 

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