Homöopathie
Homöopathievertäge
Die besondere ambulante Versorgung der Versicherten im Bereich der klassischen Homöopathie erfolgt auf einem hohen qualitativen Niveau und ermöglicht den Zugang zu Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Der Versorgungsauftrag orientiert sich besonders an den Bedürfnissen der Versicherten. Er umfasst die Behandlung mit klassischer Homöopathie bestehend aus spezifisch-homöopathischen Leistungen zur Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen sowie der homöopathischen Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde.
- Homöopathievertrag mit der IKK gesund plus
- Homöopathievertrag mit dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.
- Homöopathievertrag zwischen der BKK Sercuvita und der AG Vertragskoordinierung der KVen und der KBV
- Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Arztes zum Homöopathievertrag mit der BKK Sercuvita
- Übersicht aller Homöopathieverträge
Gilt auch für:
- BKK Securvita ab 07.07.2009
- BKK Linde ab 01.10.2010
- Daimler BKK ab 01.04.2010
- BKK Essanelle ab 01.07.2010
- BKK 24 ab 01.07.2010
- BKK Pfaff ab 01.10.2010
- IKK classic ab 01.01.2011
- BKK Herkules ab 01.07.2011
