Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Arznei- und Heilmittelvolumen / Richtgrößen

Arznei- und Heilmittelvereinbarungen / Richtgrößen

Ansprechpartner

Heidi Reichel
Tel.: 0391/627-7340
Fax: 0391/627-8341

Ansprechpartner

Heike Fürstenau
Tel.: 0391/627-6341
Fax: 0391/627-8341

Gemäß § 84 SGB V vereinbaren die KVSA und die Landesverbände der für das nachfolgende Kalenderjahr Arznei- und Heilmittelausgabenobergrenzen sowie die entsprechenden Richtgrößen. Diese Obergrenzen dienen der Steuerung einer wirtschaftlichen und qualitativen Versorgung mit Arznei- und Heilmittel. Ebenfalls mit den Obergrenzen werden die Praxisbesonderheiten als Anlagen zur Prüfvereinbarung festgelegt.