Unfallversicherung/BG
Unfallversicherung/BG
Zum Arbeitsalltag in der Praxis gehört auch die Versorgung von Patienten infolge eines Arbeitsunfalls, einer Berufserkrankung oder eines Unfalls in der Kindertagesstätte, in der Schule oder Ähnliches. Die Erbringung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nicht über die übliche Quartalsabrechnung gegenüber der KV. Hierfür gelten eigene Vorschriften und Regularien, die zu beachten sind. Grundlage der Erbringung und Abrechnung ärztlicher Leistungen ist der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger. Bestandteil dieses Vertrages ist ein eigenständiges Gebühren- und Leistungsverzeichnis (UV-GOÄ).
Jeder an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen etc. behandeln. In Abhängigkeit von Art oder Schwere der Verletzung ist jedoch die Vorstellungspflicht im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens zu beachten.
Unfallverletzte sind einem Durchgangsarzt vorzustellen wenn:
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert oder
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Teilweise wird der Unfallverletzte nach der durchgangsärztlichen Untersuchung dem vorstellenden Arzt zur weiteren Behandlung zurücküberwiesen. Sofern erforderlich, begleitet der Durchgangsarzt den Heilverlauf an bestimmten Terminen (Nachschau). Werden Heil- und Hilfsmittel erforderlich, kann der Durchgangsarzt diese verordnen.
Unfallverletzte mit isolierten Augenverletzungen oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen sind direkt einem entsprechenden Facharzt vorzustellen.
Weitere Einzelheiten sowie Arbeitshilfen und Informationsmaterialien finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Eine Übersicht der Berufsgenossenschaften, eine Übersicht der Unfallkassen sowie die aktuelle UV-GOÄ finden Sie hier.
Wichtige Beschlüsse der Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger finden Sie nachfolgend:
- Änderung des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 1. Januar 2020
- Änderungen Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 1. Januar 2018
- Anlage 2 zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zum 1. Oktober 2017
- Änderungen Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 1. Oktober 2017
- Änderungen Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 1. Januar 2017
- Anpassungen der UV-GOÄ zum 1. Januar 2017
- Unfallversicherung: Änderung bei den Gutachtengebühren zum 1. April 2015
- Änderung im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 1. Juli 2014 - Regelung zum Hautarztverfahren
- Unfallversicherung: Anpassung der Gutachtengebühren zum 1. April 2014
- Änderung im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 1. Januar 2014
- Änderung der UV-GOÄ zum 1. Juni 2013: Anhebung der Vergütung und Ergänzungen im Rahmen der Unfallversicherung
- Änderung der UV-GOÄ zum 1. Juni 2013: Beschlüsse
- Beschlüsse zur Neubewertung von Leistungen des ambulanten Operierens ab 1. März 2013
- Verletzungsartenverzeichnis ab 1. Januar 2013
- Änderung des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 1. Mai 2012
- Änderung des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 1. April 2011