Finanzierung der Ausstattung
Finanzierung der Ausstattung
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IT-Service der KV Sachsen-Anhalt
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Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Ausstattung der Praxen sowie die Kosten für den laufenden Betrieb in voller Höhe zu übernehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich dazu auf eine Finanzierungsvereinbarung geeinigt, die seit dem 1. Juli 2017 gültig ist.
Die Finanzierungsvereinbarung deckt die Bereiche der Ausstattung der Praxis mit den notwendigen Geräten Konnektor und Kartenleser, die Aufwände für die Installation, sowie die Übernahme der laufenden Kosten ab.
Quartal des Beginns VSDM | Einmaliger Finanzierungsbetrag für einen Konnektor |
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Ab 1. Quartal 2020 | 1014 Euro |
Für stationäre und mobile Kartenlesegeräte sowie für eine einmalige Startpauschale wurden nachstehende Beträge vereinbart. Die Startpauschale soll die Kosten für den Praxisausfall während der Einrichtung, die Installation selbst sowie die Anpassung des Praxisverwaltungssystems ersetzen.
Art der Pauschale | Einmaliger Finanzierungsbetrag |
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Stationäres Kartenlesegerät | 535 Euro (0-3 Ärzte=1 Gerät, 4-6 Ärzte=2 Geräte, ab 7 Ärzten=3 Geräte) |
Mobiles Kartenlesegerät | 350 Euro (pro Arzt mit min. 3 Hausbesuchen pro Quartal) |
Startpauschale | 900 Euro (pro Konnektor) |
Startpauschale NFDM und eMP | 530 Euro (pro Betriebsstätte) |
Einrichtung eArztbrief und KIM-Dienst (seit 01.07.2020, Nachweis erforderlich) | 100 Euro (pro Betriebsstätte) |
Nach dem Update der technischen Komponenten der Praxis erhalten Praxen für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (eMP) je angefangener 625 Fälle je Betriebsstätte eine Erstattung in Höhe von 535 Euro für weitere stationäre Kartenterminals. Darüber hinaus gibt es seit dem 1. Oktober 2019 eine Zusatzpauschale für NFDM/eMP in Höhe von 60 Euro je angefangene 625 Betriebsstättenfälle (gemäß den Regelungen in Anlage 1 Absatz 4 der TI-Finanzierungsvereinbarung). Voraussetzung dafür ist ebenfalls das Update der technischen Komponenten. Dieser Zuschlag ist befristet bis zum 30. September 2020.
Zusätzlich werden nachfolgende Pauschalen quartalsweise erstattet.
Art der Pauschale | Finanzierungsbetrag pro Quartal |
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Betriebskosten (Wartung, VPN-Zugangsdienst) | 248 Euro |
Praxis- bzw. Institutsausweis (SMC-B Karte) | 23,25 Euro |
elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) | 11,63 Euro |
NFDM und eMP | 4,50 Euro |
Betriebskosten KIM-Dienst (seit 01.04.2020) | 23,40 Euro |
Erstattung der Kosten
Für TI-Anwendungen wie eMP, NFDM, QES und KIM sowie den eHBA erhalten Praxen die Ausgaben über Pauschalen erstattet. Die Erstattungen werden über das Mitgliederportal KVSAonline beantragt. Nach Angabe, seit wann die Anwendungen in der Praxis einsatzbereit sind, werden die Erstattungspauschalen berechnet und im Rahmen der Honorarzahlung ausgezahlt.
Die Mitteilung zur Funktionsfähigkeit der Dienste erfolgt im KVSAonline-Portal (https://kvsaonline.kvsa.kv-safenet.de) unter Dienste->Praxisausstattung.