Gleichstellungsgesetz
Gleichstellungsgesetz in Blindenschrift und als Hörfassung
Sachsen-Anhalts Behindertengleichstellungsgesetz liegt jetzt auch in Blindenschrift und als Hörfassung vor. Gefertigt wurden die beiden Dokumente auf Initiative des Landesbehindertenbeauftragten Adrian Maerevoet vom Blinden- und Sehbehindertenverband des Landes (BSVSA).
Maerevoet und BSVSA-Geschäftführer Wolfgang Bahn haben am 2. Februar 2012 Sozialminister Norbert Bischoff die ersten Exemplare in Blindenschrift und als Hörfassung übergeben.
Der Minister erklärte dazu, dass es für das Miteinander der Menschen unabdingbar sei, überall schrittweise Barrierefreiheit durchzusetzen. Dazu gehört, dass möglichst alle Menschen unabhängig von ihrer Behinderung selbst nachlesen oder hören können, welche Rechte sie haben.
Das Gesetz in Blindenvoll- und Blindenkurzschrift sowie als Hör-CD steht in diesen Formen künftig bei den kommunalen Behindertenbeauftragten und in den Beratungsstellen für Blinde und Sehbehinderte zur Verfügung.
Sachsen-Anhalts Behindertengleichstellungsgesetz gilt als eines der modernsten in Deutschland. Es greift Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auf und regelt beispielsweise die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen auf Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen. Damit soll die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden, ob in Kindertagesstätten, Schulen, der Berufsausbildung oder am Arbeitsplatz.
Geregelt werden unter anderem auch die barrierefreie Gestaltung von Wahleinrichtungen, die Bereiche Bau und Verkehr, die Gestaltung von behördlichen Vordrucken und besonders die barrierefreie Informationstechnik.
(Aus Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales)
