Förderung Haus- und Augenärzte
Ansiedlung von Haus- und Augenärzten wird mit bis zu 60.000 Euro gefördert
Für 2012 hat der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalt ein Förderpaket mit verschiedenen Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit kann die Ansiedlung von Haus- und Augenärzten mit bis zu 60.000 EUR in ländlichen bzw. genau definierten Regionen gefördert werden. Ziel ist es, die ärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt flächendeckend und nachhaltig zu sichern.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss der Haus- oder Augenarzt dauerhaft vertragsärztlich in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region Sachsen-Anhalts tätig sein. Welche Regionen das sind, entscheidet der Landesausschuss nach bundesweit einheitlichen Kriterien.
Um den ärztlichen Nachwuchs noch gezielter für Sachsen-Anhalt zu gewinnen, können Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zusätzlich zu der auf Bundesebene vereinbarten monatlichen Förderung einen weiteren Zuschuss von 1.000 Euro monatlich erhalten. Bundesweit erstmalig wird auch die Weiterbildung von Augenärzten mit einem monatlichen Fördergeld unterstützt.
Gemeinsam fördern die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Sachsen-Anhalt bereits seit Jahren die Niederlassung vor allem von Hausärzten in unterversorgten Gebieten des Landes. Jetzt wird der Fokus der Förderung vor allem auf die Einrichtung neuer Arztpraxen, die Gründung von Nebenbetriebsstätten und die Anstellung von Ärzten gelegt.
