Richtig kodieren
richtig kodieren
- Informationen und Hinweise zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien
- Hilfestellung durch AKR – Welche Funktionen Sie in der Software nutzen, entscheiden Sie
- Anwendung der ICD: Auswahl von DMP-Diagnosen
- Anwendung der ICD: Spezifische Schlüsselnummern für Vorsorgeuntersuchungen
- Anwendung der ICD: Auswahl von Diabetes-Diagnosen
- Anwendung der ICD: Ergänzende ICD-Schlüsselnummern Diabetischer Fuß
- Anwendung der ICD: Spezifische Schlüsselnummern für Impfungen
- Anwendung der ICD: Gynäkologie-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Gynäkologie-Thesaurus Schreibtischunterlagenversion
- Anwendung der ICD: Hausarzt-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Hausarzt-Thesaurus Schreibtischunterlagenversion
- Anwendung der ICD: Kinderarzt-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Kinderarzt-Thesaurus Schreibtischunterlagenversion
- Anwendung der ICD: Orthopädie-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Orthopädie-Thesaurus Schreibtischunterlagenversion
- Anwendung der ICD: Urologie-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Urologie-Thesaurus Schreibtischunterlagenversion
- Anwendung der ICD: Psychosomatik/ärztliche Psychotherapie-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Psychosomatik/ärztliche Psychotherapie-Thesaurus Schreibtischunterlagenversion
Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien zum 1. Januar 2011
Mit Beginn des neuen Jahres traten die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) in Kraft. Sie wurden in einer "weichen Form" in Kraft gesetzt. "Weiche Form" heißt, die Hinweise und Regeln Ihres Softwaresystems führen nicht zu einer Ablehnung der Abrechnungserstellung. Die AKR bieten die Möglichkeit, die in Sachsen-Anhalt bestehende Morbidität besser abzubilden. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt der zu ggf. erwartenden Berechnung der Gesamtvergütung ab 2013 wichtig, bei der dann nach dem jetzigen Kenntnisstand anders als bislang die Verteilung der Mittel anhand der räumlichen Verteilung der Krankheitslast bestimmt werden wird. Die AKR unterstützen den genauen und richtigen Umgang mit der ICD. Ob Sie die AKR als Hilfestellung in Ihrem System aktivieren, bleibt jedoch Ihnen überlassen. Die ICD selbst bleibt jedoch in der Ihnen bekannten Form mit den üblichen jährlichen Anpassungen erhalten.
Besonderes Augenmerk liegt künftig auf der sogenannten Behandlungsdiagnose. Somit sind durch den jeweils behandelnden Arzt all die Diagnosen anzugeben, die Ihre ärztliche Tätigkeit bei der Behandlung des Patienten in irgendeiner Weise beeinflusst haben. Die angegebenen Diagnosen müssen nicht nur Ihre abgerechneten Leistungen nachvollziehbar erscheinen lassen, sondern auch Ihre Verordnungen, Überweisungen, Krankenhauseinweisungen etc. begründen. Da die angegebenen Diagnosen zukünftig die Morbiditätslast der Bevölkerung wiedergeben sollen, sind zukünftig nur die Diagnosen mit Behandlungs-/Veranlassungsrelevanz anzugeben. Akutdiagnosen erfüllen immer die Bedingungen der Behandlungsdiagnose. Die Dauerdiagnosen werden bei Anwendung der Kodierrichtlinien durch Ihre Software zunächst in anamnestische Diagnosen umgewandelt und gehen Ihnen somit im System nicht verloren. Allerdings werden die anamnestischen Diagnosen auch nicht mehr automatisch in Ihre KV-Abrechnung übernommen.
Bei Aktivierung der AKR wird Ihre Aufgabe darin bestehen, die für den jeweiligen Patienten hinterlegten Diagnosen zu sichten und zu entscheiden, welche der bisherigen als Dauerdiagnose gekennzeichneten Diagnosen auch künftig dauerhaft Behandlungsrelevanz haben und somit erneut als Dauerdiagnosen gekennzeichnet werden können. Dabei ist auch eine Prüfung der Diagnosezusätze G (gesichert), V (Verdacht), A (Ausgeschlossen) und Z (Zustand nach) auf Aktualität und auch auf das Vorhandensein von ICD-Schlüsseln, die Rest- und Folgezustände beinhalten, vorzunehmen. Die Diagnosen, die nur in einzelnen Quartalen behandlungsrelevant sind, bleiben anamnestische Diagnosen und werden nur in dem jeweiligen Quartal, in denen sie behandlungsrelevant werden, als solche gekennzeichnet und dann auch übernommen.
Um die in Sachsen-Anhalt gegenüber anderen Bundesgebieten deutlich höhere Morbidität zu dokumentieren, sind alle Fachgruppen aufgefordert, so detailliert wie möglich zu verschlüsseln. Jede Fachgruppe soll aber nur die für ihren Bereich relevanten Diagnosen verschlüsseln. Sind Krankheiten genau bekannt und existiert ein spezifischer Schlüssel für diese Erkrankung, ist dieser zu verwenden.
Die KVSA wird auch weiterhin im Rahmen ggf. anstehender berufspolitischer Veranstaltungen der einzelnen Fachgruppen anbieten, zu diesem Thema zu referieren. Darüber hinaus besteht auch über unsere Veranstaltungsreihe "KVSA informiert" die Möglichkeit, an Informations-Modulen zum Thema "Richtig verschlüsseln nach ICD" teilzunehmen. Weitergehende Veranstaltungen werden wir bedarfsabhängig anbieten.
Eine Ausgabe der AKR kann bei uns bestellen werden.
