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ICD 10

ICD 10

Zur Verschlüsselung von Diagnosen wird weltweit die von der Weltgesundheitsorganisation herausgegebene ICD, die Internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, angewendet. Die deutschsprachigen Ausgaben werden im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom DIMDI erstellt und herausgegeben.

Seit dem 1. Januar 2011 ist, wie jedes Jahr, eine überarbeitete Version der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM 2011) in Kraft getreten.

Das Gesetz verlangt die Verschlüsselung von Diagnosen auf den Abrechnungsunterlagen und den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (§ 295 SGB V). Dabei beschränkt sich nach
§ 295 SGB V die Angabe auf die Diagnosen, die für den Patienten im entsprechenden Quartal relevant waren. Dies kann entweder im Sinne einer Behandlung der Diagnose selbst oder aber im Sinne einer Relevanz bei der Therapieentscheidung weiterer vorliegender Diagnosen gegeben sein. Codes für rein anamnestische Diagnosen ohne Behandlungsrelevanz sind nicht zu übermitteln. Dauerdiagnosen und chronische Zustände, die keine Leistungen nach sich gezogen haben, dürfen Sie aus Datenschutzgründen nicht übermitteln. In Ihrer Praxisdokumentation sollten die anamnestischen Diagnosen jedoch vollständig vermerkt sein.