Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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2012

ICD-10-GM 2012

Ab dem 1. Januar 2012 wird, wie jedes Jahr, eine überarbeitete Version der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in Kraft treten.

Das Gesetz verlangt die Verschlüsselung von Diagnosen auf den Abrechnungsunterlagen und den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (§ 295 SGB V). Dabei beschränkt sich nach § 295 SGB V die Angabe auf die Diagnosen, die für den Patienten im entsprechenden Quartal relevant waren. Dies kann entweder im Sinne einer Behandlung der Diagnose selbst oder aber im Sinne einer Relevanz bei der Therapieentscheidung weiterer vorliegender Diagnosen gegeben sein. Eine Aufstellung mit den Änderungen gegenüber dem ICD-10-GM 2011 finden Sie hier.