Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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ICD 10 / Kodierrichtlinien

Anwendung der Ambulanten Kodierrichtlinie ab 1. Juli 2011

Mit dem Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes der Bundesregierung entfällt die Verpflichtung weiter an der Ambulanten Kodierrichtlinie (AKR) ab dem 1. Januar 2012 auf Bundesebene zu arbeiten. Trotzdem soll die Weiterentwicklung der Vergütung sehr eng mit der Veränderung der Morbidität in den einzelnen KV-Bereichen verbunden sein. Insofern besteht die Problematik, dass auf der einen Seite die Morbiditätsveränderung in Sachsen-Anhalt dargestellt werden muss, um diese auch in die Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Steigerung der Gesamtvergütung einbringen zu können. Auf der anderen Seite besteht die Verpflichtung zur Einführung der AKR nicht mehr.

Bislang wurde die ausreichende Berücksichtigung der Morbidität mit der Begründung der „schlechten Kodierqualität“ abgelehnt. Die Vertreterversammlung hatte darauf hin auf ihrer Klausursitzung am 15./16. April 2011 in Bernburg beschlossen, die Vertragsärzte in Sachsen-Anhalt aufzufordern, die AKR ab 1. Juli 2011 zu nutzen, um eine möglichst einheitliche, die Morbidität abbildende Verschlüsselung zu erreichen.

In der erweiterten Vorstandssitzung am 22. Juni 2011 wurde beschlossen, den Vertragsärzten die Anwendung der AKR freizustellen. Die Kollegen, die bisher mit den AKR arbeiten, sollten diese weiter anwenden. Die Kollegen, die bisher die AKR nicht anwenden, können sie selbstverständlich auch nutzen.

Wichtig für die Abbildung der Morbidität ist die vollständige, umfängliche und möglichst genaue Erfassung der ICD-Diagnosen. Insofern werden wir weiterhin Hilfen zum ordnungsgemäßen Verschlüsseln mittels ICD-10 zur Verfügung stellen. Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „KVSA-Informiert“ wird ein Modul zur Verwendung der ICD angeboten. Auf Wunsch werden wir fachgruppenspezifische Veranstaltungen zur Verwendung des ICD-10 in der ambulanten Praxis durchführen.

Die Auswertung der Diagnoseverschlüsselung aus den letzten Quartalen hat gezeigt, dass viele Diagnosen schlichtweg vergessen wurden. So sind beispielsweise Patienten in ein DMP-Diabetes eingeschrieben, die Diagnose Diabetes erscheint jedoch nicht in der Abrechnung. Patienten für die Medikamente gegen eine Hypertonie verordnet wurden erhielten nicht die Diagnose Hypertonie in der Abrechnung. Bitte achten Sie in der Zukunft insbesondere darauf, alle Diagnosen, die behandelungsrelevant sind oder die bei der Abwägung der therapeutischen Entscheidung mit berücksichtigt werden müssen, auch in der Abrechnung des Patienten durch die Angabe des entsprechenden ICD-Codes zu dokumentieren. Hierbei kann die Nutzung der AKR auch hilfreich sein.