Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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2012

Honorarverteilung 2012

Für das 1. Quartal 2012 finden im Wesentlichen die Regelungen zur Honorarverteilung, die bereits im Jahr 2011 galten, Anwendung. Die Partner der Honorarverteilung 2011 führen die Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Bewertungsausschusses nach § 87 bis 87d SGB V für das 4. Quartal 2011 im 1. Quartal 2012 entsprechend fort. Ergänzende Regelungen wurden im Rahmen einer Protokollnotiz getroffen.

Die durch das Landesschiedsamt für die Leistungen der Kapitel 31 und 36 EBM festgelegte Ausgabenobergrenze galt nur für das Jahr 2011. Insofern sind die Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens Kapitel 31 und 36 EBM nicht mehr einer Ausgabenobergrenze unterzogen.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz-GKV-VStG) hat die KVSA die Möglichkeit, die Honorarverteilung regional, unter Einbindung der Krankenkassen über eine Benehmensherstellung, zu regeln. Die Vertreterversammlung der KVSA hat daher am 07.12.2011, und den Beschluss bestätigend erneut am 11.01.2012, den ab dem 01.04.2012 für das Land Sachsen-Anhalt gültigen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) beschlossen.