EBM 2012
EBM 2012
Der EBM als Grundlage der Abrechnung der vertragsärztlich erbrachten Leistungen ist durch den Bewertungsausschuss auf Bundesebene inhaltlich festzulegen. Die Leistungen werden durch den Bewertungsausschuss in Punkten bewertet. Auf Landesebene werden die in Punkten bewerteten Leistungen mit dem regionalen Punktwert 3,5048 Cent bewertet und zur Verfügung gestellt. Ausnahme bildet hier das Mammographiescreening, in dem die Leistungen mit dem Punktwert 3,6048 Cent bewertet sind. Im Band 1 des EBM finden sich neben den abrechnungsfähigen Leistungen,
- Anhang 1 - Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen
- Anhang 3 – Aufstellung der Prüfzeiten
- Anhang 4 – Verzeichnis der nicht mehr berechnungsfähigen Leistungen
Im Band 2 finden sich die operativen Proceduren (OPS) mit dem Verweis zu den damit im Zusammenhang stehenden Abrechnungsnummern (Anhang 2). Der Umfang der sich im Anhang 2 befindenden OPS ändert sich in jährlichen Abständen immer zum 1.1. eines Jahres. Die zwischen 2011 und 2012 festgelegten Änderungen finden Sie nachfolgend.
