Früherkennung - Kinder und Jugendliche
Früherkennungsuntersuchungen Kinder und Jugendliche
Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2
Die Vereinbarungspartner wollen gemeinsam der besonderen Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen gerecht werden und bieten deshalb eine qualitativ hochwertige präventive Versorgung an. Ziel ist es dabei, die Entwicklung von Kindern früh und nachhaltig zu fördern, um mögliche Entwicklungsstörungen zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen und ihnen entgegenwirken zu können.
Techniker Krankenkasse
- Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin
- Nachtrag zum Vertrag Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11
- Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin
- Nachtrag zum Vertrag Früherkennungsuntersuchung J2
