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Kassenärztliche Vereinigung sichert kontinuierlich
Qualität ärztlicher Leistungen
Eine ambulante medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau sichert die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) den gesetzlich krankenversicherten Patienten im Land. Auskunft über das System der Qualitätssicherung, die im Interesse einer gleichbleibenden Qualität überwachten ärztlichen Leistungen und die Tätigkeit der entsprechenden Gremien auf Landesebene gibt der heute erschienene Qualitätsbericht der KVSA für die Jahre 2006 und 2007. Der Bericht ist erstmals für die Jahre 2002/2003 erschienen. In diesem Jahr gibt die KV den Qualitätsbericht erstmals zusätzlich in anschaulicher Kurzform heraus. "Kaum eine Berufsgruppe unterzieht sich so vielen qualitätssichernden Maßnahmen und hat ein so dichtes Netz der Qualitätssicherung wie Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Ca. 50 Untersuchungs- und Behandlungsverfahren werden durch die KV Sachsen-Anhalt regelmäßig kontrolliert. Beispielhaft nenne ich die Röntgenuntersuchungen, Ultraschall oder auch die Mammografie. Hier gibt es strenge Vorgaben, ohne deren Erfüllung kein Vertragsarzt eine solche Leistung erbringen darf", erläutert Dr. Burkhard John, Vorsitzender des Vorstandes der KVSA.
Im Berichtszeitraum fanden zahlreiche Überprüfungen durch die entsprechenden Gremien der KV in Form von Praxisbegehungen, Dokumentationsüberprüfungen oder Kolloquien statt. Über 2.000 Anträge zur Abrechnung einer qualitätsgesicherten Leistung lagen der KVSA im Berichtszeitraum vor. Der überwiegende Anteil der Anträge konnte von der KV genehmigt werden. "Erfüllt ein Arzt die definierten Voraussetzungen für die Erbringung einer Leistung nicht, darf er diese auch nicht bei GKV-Patienten erbringen. Wenn Kontrollen in den Praxen ergeben, dass die Voraussetzungen für einmal erteilte Genehmigungen nicht weiterbestehen, wird diesem Arzt die entsprechende Genehmigung entzogen", ergänzt John. Die KV handelt auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen sowie der von den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene festgelegten Anforderungen.