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Editorial PRO 7/2010: Zusammenhang von Morbidität und Vergütung nicht wegsparen

02.07.2010

Dr. Burkhard John, Vorsitzender des Vorstandes

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

die Gesundheitspolitik in der Berliner Koalition lässt langsam etwas Richtung erkennen. Ähnlichkeiten zur Vergangenheit sind rein zufällig. Es geht wie immer um Sparen, Sparen, Sparen. Zunächst soll im Arzneimittelbereich – wie immer – eingespart werden, dann im Krankenhausbereich und jetzt beginnt zunehmend die Diskussion über notwendige Sparmaßnahmen im Bereich der Vertragsärzte. Der GKVSpitzenverband fordert gar eine Absenkung der Honorare. Nach meinem Eindruck haben einige Politiker und Kassenfunktionäre noch nicht erkannt, dass Deutschland derzeit auf einen Ärztemangel in allen Bereichen hinsteuert bzw. diesen schon erreicht hat. Nicht nur bei Hausärzten, auch bei Fachärzten und bei Ärzten im Krankenhaus ist die Lage vielerorts angespannt und verschlechtert sich zusehends. Viele junge Kollegen wenden sich von Deutschland ab und anderen Ländern zu, weil dort das Verhältnis von Belastung und Bezahlung ausgewogener erscheint oder sie finden interessante, gut bezahlte Tätigkeiten fern der Patientenbetreuung. In einer solchen Situation Nullrunden beschließen zu wollen, die für die Vertragsärzte in Sachsen- Anhalt wegen der Abnahme der Bevölkerung und der Bindung der Vergütung an die Versichertenanzahl eine Minusrunde bedeuten würde, ist der Lage nicht angemessen. Legt man normale Marktmechanismen zugrunde, sollte die Antwort auf einen beginnenden Mangel nicht mit der Verschlechterung der Bedingungen beantwortet werden. Auch wenn ich nicht an den Vorteil von marktwirtschaftlichem Wettbewerb im Gesundheitssystem glaube, wird sich die junge Kollegin/der junge Kollege nach Abwägung aller Gegebenheiten unter Berücksichtigung persönlicher Präferenzen für oder gegen eine Niederlassung entscheiden. Nullrunden beflügeln diese Entscheidungen nicht. Seit dem vergangenen Jahr ist die Höhe der Vergütung an die Morbidität der zu versorgenden Bevölkerung gekoppelt. Diese sinnvolle Kopplung wieder aufzugeben, abzuschwächen oder auszusetzen wäre verheerend und für uns alle völlig unakzeptabel. Wenn solche Pläne Realität werden, dann müssen wir reagieren, auch mit wohlüberlegten Protestaktionen. Aber zur Zeit besteht noch die Hoffnung, dass die auch von vielen Ärzten gewählte CDU/FDP-Koalition sinnvollere Maßnahmen zur Steuerung der Ausgaben und Einnahmen findet! Wenn man diese Pläne der Politik und der Kassen betrachtet, so ist es gut, dass die Vertragsärzte in Sachsen- Anhalt auch weiterhin zusammenstehen und sich nicht wie in einigen anderen Bundesländern in Haus- und Fachärzte sowie in KV-zugewandte und KVabgewandte Ärzte auseinander dividieren lassen. Diese Schwächung der Vertragsärzte konnten wir bisher verhindern. So wird bei uns der Hausarzt-vertrag mit der Techniker Krankenkasse, der in fast allen Bundesländern über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft abgewickelt wird, durch die KV administriert. Wir werden damit ab 2011 erstmals in der Bundesrepublik einen sogenannten Bereinigungsvertrag innerhalb der KV umsetzen. Damit greift zwar eine neue Form der Vergütung der Hausärzte im Rahmen eines Vertrages nach Paragraf 73b, aber diese eben innerhalb des KV-Systems und somit ohne zusätzliches Abrechnungssystem in der Praxis, ohne zusätzliche Bürokratie und unter dem Dach einer gemeinsamen KV.

Grundsätzlich bin ich zwar der Meinung, dass man die Basisversorgung der Bevölkerung sinnvoller über den Kollektivvertrag organisieren kann, aber dieser Weg ist ein annehmbarer Kompromiss, der zumindest den Zusammenhalt der Vertragsärzteschaft weiterhin bewahrt, den Aufbau neuer kostenträchtiger Strukturen verhindert und die zunehmende Bürokratie wenigstens eindämmt.

Hoffen wir auf sinnvolle Entscheidungen der Politik, die zu mehr Stabilität in der Versorgung und zu Planungssicherheit für die Vertragsärzte führen!

Ihr Burkhard John


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