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Editorial PRO 6/2010: Gesetzlichen Rahmen für starke Körperschaften schaffen

04.06.2010

Dr. Burkhard John, Vorsitzender des Vorstandes

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

in den letzten Tagen haben Sie die Zuweisung der praxisspezifischen Regelleistungsvolumina (RLV) und die qualitätsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) für das 3. Quartal 2010 erhalten. Damit wurde die veränderte Systematik der Berechnung dieser Werte, wie vom Bewertungsausschuss beschlossen, erstmals umgesetzt. Ziel dieses Beschlusses war es, die Höhe der praxisindividuellen Vergütungsvolumina stabil zu halten und das einzelne Praxisprofil besser darstellen zu können. Im hausärztlichen Bereich war letzteres in begrenztem Umfang auch schon in der Vergangenheit möglich, aber im fachärztlichen Bereich bestanden diese Möglichkeiten fast gar nicht. Die Ergebnisse zeigen, dass die praxisindividuelle Darstellung gelungen und bei den RLV eine Stabilisierung erfolgt ist. Allerdings gibt es durch die neue Systematik auch wieder Umverteilungen zwischen den Arztgruppen und den Praxen einer Arztgruppe, da bei einer starken Durchschnittsbetrachtung wie bisher Praxen mit einem unterdurchschnittlichen Leistungsspektrum in Einzelfällen besser gestellt waren und Praxen mit überdurchschnittlichem Leistungsspektrum nicht ausreichend partizipieren konnten. Positive Effekte wie die stabilere Trennung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Bereich, aber auch die klare Zuweisung von Honorarkontingenten für die einzelnen Arztgruppen werden sich erst in den kommenden Quartalen zeigen. Schon jetzt ist klar, dass ein Honorarabfluss vom fachärztlichen zum hausärztlichen Bereich und umgekehrt, aber auch Honorarverschiebungen zwischen den Arztgruppen kurzfristig nicht mehr möglich sein werden, auch wenn beispielsweise eine Gruppe eine Leistung extrem ausweitet. Auch hat die Höhe oder Auslastung eines QZV in einem Facharztbereich keinen Einfluss auf die anderen Arztgruppen.

Um das Honorar einer Fachgruppe zu sichern, ist es daher nicht erforderlich, das KV-System zu verlassen, wie es derzeit bei Verträgen nach den Paragrafen 73b und 73c in vielen Bereichen der Bundesrepublik stattfindet. Die dadurch eintretende Schwächung der Vertragsärzte wird sich langfristig als problematisch darstellen. Wenn es zukünftig gelingt, Hausärzten und Fachärzten in einem sinnvoll organisierten Versorgungssystem ihre entsprechenden Aufgaben zuzuordnen und die beiden Versorgungsebenen angemessen in die Gremien der KV einzubinden, besteht aus meiner Sicht gar kein Grund, das starke System der ärztlichen Selbstverwaltung zu verlassen oder dieses zu schwächen.

Diesen Weg hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 10. Mai 2010 in Dresden beschlossen. Hierfür sind allerdings Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Das wird in der Bundesregierung noch kontrovers diskutiert. Wenn man es als sinnvoll erachtet, starke Partner bei der Organisation der ambulanten Versorgung zu haben, dann muss man auch bereit sein, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Nicht, dass ich immer die Hilfe des Gesetzgebers bei der Lösung unserer Probleme beanspruchen will, ganz im Gegenteil - oft ist es besser, diese innerhalb der Selbstverwaltung zu lösen – aber der Gesetzesrahmen muss stimmen. Hierzu gehören die Vorgabe einer sinnvollen Organisationsstruktur der Gremien der KV und Regelungen für die Weiterentwicklung einer angemessenen Vergütung. Durch den Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt kann es zu einer stetigen Abnahme der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung kommen, obwohl der Anteil der zu versorgenden Bevölkerung eher leicht ansteigt. Bisher ist es noch immer nicht gelungen, für die ambulante Versorgung eines Menschen in einem bestimmten Alter mit den gleichen Krankheiten in der gesamten Bundesrepublik den gleichen Vergütungsbetrag zur Verfügung zu stellen. Auch hierfür sind entsprechende gesetzliche Veränderungen erforderlich. Nur so ist die Versorgung in Bereichen mit hoher Morbidität und relativ geringer Wirtschaftskraft auf hohem Niveau aufrecht zu erhalten.

Im Rahmen ihrer derzeitigen Möglichkeiten hat die Vertreterversammlung der KBV hierzu wegweisende Beschlüsse gefasst. So sollen Steigerungen der Vergütung für das Jahr 2011 asymmetrisch auf die Bundesländer verteilt werden. Regionen mit hoher Morbiditätslast und immer noch unterdurchschnittlicher Vergütung werden davon profitieren. Die Diskussion über eine Nullrunde bei der Steigerung der vertragsärztlichen Vergütung, wie sie von einigen Krankenkassen und Politikern derzeit geführt wird, ist aus meiner Sicht – auch unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Situation – völlig indiskutabel. Eine Nullrunde würde für uns aufgrund des Rückganges der Versichertenzahl de facto eine Absenkung der Vergütung bedeuten und das kann in einem Bundesland mit zunehmendem Ärztemangel nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden!

Ich wünsche Ihnen eine schöne beginnende Sommerzeit und hoffentlich etwas Ruhe und Entspannung in den kommenden Wochen

Ihr
Burkhard John


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