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Offene Stellen, Niederlassungsmöglichkeiten in Sachsen-Anhalt

21.04.2010

Die Arztgruppen

  • Anästhesie
  • Augenheilkunde
  • Chirurgie
  • Dermatologie
  • Fachärztlich tätige Internisten
  • Gynäkologie
  • HNO-Heilkunde
  • Kinderheilkunde
  • Nervenheilkunde
  • Orthopädie
  • Psychotherapie
  • Radiologie
  • Urologie
  • Hausärzte (Allgemeinmediziner und Internisten mit der Wahlentscheidung zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung)

unterliegen der Bedarfsplanung.

Eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in diesen Fachgebieten als niedergelassener Vertragsarzt/niedergelassene Vertragsärztin oder als angestellter Arzt/angestellte Ärztin bei einem niedergelassenen Kollegen oder im MVZ setzt daher eine offene Stelle nach dem jeweils gültigen Bedarfsplan voraus.

Der Bedarfsplan wird regelmäßig, nahezu monatlich, neu erstellt. Aktuelle Entscheidungen des Zulassungsausschusses finden zeitnah Berücksichtigung.

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