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HZV - Fortbildungsnachweis

30.01.2009

Die Vergütung der Koordinierungspauschale im Hausarztvertrag mit AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus steht unter dem Vorbehalt folgender Nachweise für 2008:

  • vier Qualitätszirkeln pro Jahr
  • mind. zwei IhF-zertifzierte Fortbildungen im Jahr

Die Behandlung der IhF-zertifizierten Mini-Module im Qualitätszirkel wird als IhF-zertifizierte Fortbildung anerkannt und die Module des SIQ-Projektes werden durch das Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) zertifiziert . Davon ausgenommen sind lediglich Ärzte, die zum 31. Dezember 2006 60 Jahre oder älter waren und eine Vergütung in Höhe von drei EUR je eingeschriebenem Versicherten erhalten haben. Wenn die geforderte Teilnahme an den Qualitätszirkeln und IhFFortbildungen nicht nachgewiesen sein, kann es ggf. zur Rückforderungen der HZV-Vergütungen für das Jahr 2008 durch die Krankenkassen kommen. Deshalb erinnern wir an die Verpflichtung des Nachweises und bitten , die entsprechenden Nachweise spätestens bis zum 22. Februar 2009 bei der Koordinierungsstelle für das Hausarztprogramm, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen bzw. an die Fax-Nr. (03 91) 6 27-83 49 zu übermitteln. Die Nachweise werden an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt zur Erfassung der Fortbildungspunkte weitergeleitet.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die eingereichten Nachweise der Qualitätszirkel bzw. Fortbildungen gleichzeitig für die Hausarztverträge mit der BKK Sachsen- Anhalt, Gmünder Ersatzkasse (GEK), BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Ost und Knappschaft sowie BIG-Gesundheit als Qualitätsanforderungen anerkannt werden.

 


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